Gewinnspielbedingungen

Gewinnspiel "SeePass Untersee"

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "SeePass Untersee" vom 28.  Januar 2026 der Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH über den Instagram-Account der Bodensee-Schiffsbetriebe

 

§ 1 Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bodensee-Schiffsbetriebe GmbH, Hafenstraβe 6, Konstanz/GERMANY.

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.


§ 2 Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Schweiz, Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters, dessen Muttergesellschaft oder Beteiligungen sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme erfolgt wie folgt: Teilnehmerinnen müssen dem Instagram-Account der Bodensee-Schiffsbetriebe (@diebodenseeschifffahrt) und des Radolfzell Tourismus (@radolfzell_tourismus) folgen, den Gewinnspiel-Beitrag vom 28.01.2026 liken und unter dem Beitrag einen Ort am Bodensee kommentieren. Unter diesen Antworten wird der Gewinner oder die Gewinnerin ausgelost.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barablöse ist nicht möglich.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist vom 28.01.2026 ab Veröffentlichung des Beitrags bis zum 04.02.2026 (23:59 Uhr) möglich.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Eine doppelte Teilnahme erhöht die Gewinnchance nicht.

Das Gewinnspiel und die anschließende Verlosung stehen in keiner Verbindung zu Facebook/Twitter/Instagram und weiteren Social-Media-Kanälen.

Über die Verlosung kann kein Schriftwechsel geführt werden.


§ 3 Abwicklung des Gewinnspiels

Die Ermittlung der Gewinner*innen erfolgt per Zufallsprinzip durch ein Losverfahren.

Der/die Gewinner*innen werden bis zum 11.02.2026 (23:59 Uhr) per Direkt-Nachricht auf Instagram benachrichtigt. Die Zustellung des Gewinns erfolgt durch den digitalen Versand eines Gutschein-Bestellformulars, mit dem sich der Gewinner oder die Gewinnerin den Gewinn an einem BSB-Ticketschalter vor Ort ausstellen lassen kann.

Folgender Preis wird vergeben: 1 x SeePass Untersee

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der Gewinner*innen. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns sind ausschließlich die Gewinner*innen selbst verantwortlich.


§ 4 Ausschluss von der Teilnahme

Bei einem Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer*innen von dem Gewinnspiel auszuschließen.

Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer*innen auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Des Weiteren können unwahre Personenangaben sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten oder übertragen werden. Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grunde, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.


§ 5 Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.


§ 6 Datenschutz

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer*innen ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die Sie unter https://www.bsb.de/de/info-service/datenschutz abrufen können.
 

§ 7 Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.

Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit des Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.

§ 8 Schlussbestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon.