MS Stadt Radolfzell auf dem Untersee Info & Service Barrierefreiheit

Informationen zur Schifffahrt
für unsere mobilitätseingeschränkten Fahrgäste

Wir wissen um die Probleme und Schwierigkeiten von mobilitätseingeschränkte Menschen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Deshalb unternehmen wir alles, um mögliche Hindernisse mit baulichen Maßnahmen an den Landestellen wie auch an den Übergangstreppen und Schiffen zu verhindern.

Sagen Sie uns jederzeit, wenn Sie Hilfe brauchen! Wir sind gerne für Sie da!

Viel Spaß an Bord unserer Schiffe!

 

Wissenswertes zu den einzelnen Schiffen:

  • Barrierefreier Zugang auf alle Schiffe
  • WC auf allen Schiffen (außer: "MS Uhldingen", "MS Konstanz", "MS Reichenau", "MS Baden")
  • "MS Lindau", "MS Graf Zeppelin" (ab Hafen Friedrichshafen) und "MS Überlingen": Zugang zum Oberdeck durch Treppenaufzug

  • Barrierefreier Zugang auf alle Schiffe
  • "MF Euregia" & "MS Munot": Zugangsmöglichkeit auf das Oberdeck durch Personenaufzug; WC im Oberdeck
  • andere Fährschiffe: an den Seiten der Fahrbahndecks sind Aufenthaltsmöglichkeiten für Rollstuhlfahrer

  • Barrierefreier Zugang auf die Schiffe und auf den Schiffen
  • Im Innenraum sind zwei Plätze speziell für Rollstühle integriert
  • WC auf allen Schiffen

  • Barrierefreier Zugang auf alle Schiffe
  • FS Tábor, FS Lodi und FS 14 (ab 2023): Zugangsmöglichkeit auf das Oberdeck durch Personenaufzug; WC im Oberdeck.
  • andere Fährschiffe: an den Seiten der Fahrbahndecks sind spezielle Aufenthaltsbuchten für Rollstuhlfahrer

Behindertengruppen: Behindertengruppen erhalten 2,00 Euro Ermäßigung pro Person.
Bauartbedingt können auf diesem Schiff keine Rollstühle befördert werden.
Bitte wenden Sie sich für Fragen bezüglich einer alternativen Möglichkeit gerne an
Frau Viktoria Kiefer (Tel. +49 8382 275840 bzw. viktoria.kiefer@bsb.de)

Besonderheiten im Obersee, Überlinger See und Radolfzeller See

 

Beförderung behinderte Person

Schwerbehinderte (hierzu zählen auch Schwerkriegsbeschädigte und Schwerbeschädigte) mit amtlichem Ausweis (seit 2013 auch in Scheckkartenformat) werden im Kursverkehr zwischen Konstanz und Überlingen, Konstanz und Lindau sowie Radolfzell und Reichenau auf den Schiffen der BSB und VLB mit einer gültigen Wertmarke unentgeltlich befördert.

 

Alle Ausweise müssen mit einer gültigen Wertmarke versehen sein, für Ausweise im Scheckkartenformat wird ein zusätzliches Beiblatt des Versorgungsamtes dafür ausgegeben. Sie ist jeweils für ein halbes oder 1 Jahr gül­tig, gerechnet vom Beginn des Kalendermonats an, welcher auf der Wertmarke eingetragen ist. Es werden ausschließlich Originaldokumente akzeptiert.

 

Beförderung Begleitperson

Eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn der amtliche Ausweis - auch ohne Wertmarke - den Vermerk enthält: «Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen B». Die gegenseitige Begleitung von Schwerbehinderten ist ausgeschlossen.

 
Fahrkarte

Der amtliche Ausweis gilt als Fahrausweis (auch zugleich für den Begleiter).

 

Alle Infos auf einen Blick: